Rechtsprechung
BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Anspruch auf Personalrabatt bei Sachbezug mittels eines Warengutscheins
- rewis.io
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Kein Anspruch auf Personalrabatt bei Sachbezug mittels eines Warengutscheins
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- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitsvergütung in Form eines Warengutscheins ? Kennzeichnung des Gutscheins als steuerbegünstigter Sachbezug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
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Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 26.11.2010 - 6 Ca 112/10
- LAG Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 14 Sa 24/11
- BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11
Papierfundstellen
- DB 2013, 406
- NZA-RR 2013, 392
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.11.2010 - VI R 21/09
Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i. S. …
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11
Ob ein solcher Sachbezug vorliegt, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann (vgl. BFH 11. November 2010 - VI R 21/09 - BFHE 232, 50 zu § 8 Abs. 2 EStG; 6. März 2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478) . - BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11
Die durchgehende Verwendung des Rechtsbegriffs "Kauf" und die abschließende Nennung der zugelassenen Bezahlformen in der Anlage 2 belegen, dass sich die Beklagte nur für den Fall des Kaufs ihrer Waren unter Einsatz eigener finanzieller Mittel der Arbeitnehmer zu einer Rabattgewährung verpflichtet hat (vgl. zu diesem allgemeinen Kennzeichen des Personaleinkaufs BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 26, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) . - BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11
Es bedarf keiner Entscheidung, ob der Klägerin an der begehrten Feststellung das nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige rechtliche Interesse zukommt, denn dieses Interesse ist lediglich für eine stattgebende Entscheidung unverzichtbar (st. Rspr., vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - BAGE 128, 73, 76 f.) . - BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11
Ob ein solcher Sachbezug vorliegt, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann (vgl. BFH 11. November 2010 - VI R 21/09 - BFHE 232, 50 zu § 8 Abs. 2 EStG; 6. März 2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478) . - LAG Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 14 Sa 24/11
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 24. Mai 2011 - 14 Sa 24/11 - aufgehoben.
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs
Maßgeblich ist damit, ob die Sachleistung die grundsätzlich in Geld zu erbringende synallagmatische Gegenleistung des Arbeitgebers ganz oder teilweise ersetzt oder nur als zusätzliche freiwillige Arbeitgeberleistung gewährt wird (vgl. BAG 14. November 2012 - 5 AZR 815/11 - Rn. 19) . - BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast
(cc) Schließlich sind die ausschließlich in A IV Zukunfts-TV vorgesehenen Warengutscheine ein Sachbezug und damit ebenfalls als Arbeitsentgelt zu qualifizieren (vgl. BAG 14. November 2012 - 5 AZR 815/11 - Rn. 16) . - BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11
Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug
Das Feststellungsinteresse ist lediglich für eine stattgebende Entscheidung unverzichtbar (st. Rspr., vgl. BAG 14. November 2012 - 5 AZR 815/11 - Rn. 12; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13, BAGE 128, 73; kritisch Schwab/Weth/Zimmerling ArbGG 3. Aufl. § 46 Rn. 71) . - BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast
(cc) Schließlich sind die ausschließlich in A IV Zukunfts-TV vorgesehenen Warengutscheine ein Sachbezug und damit ebenfalls als Arbeitsentgelt zu qualifizieren (vgl. BAG 14. November 2012 - 5 AZR 815/11 - Rn. 16) . - BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 816/11
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Parallelentscheidung zu führender Sache - 5 AZR 815/11 - Urteil ohne .